Maklercourtage – Neues Gesetz: Wer zahlt?

Die Maklercourtage wurde reformiert und ab Ende 2020 müssen sich Verkäufer und Käufer einer Immobilie die Provision teilen.

Bei einem Immobilienverkauf gab es bislang je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. In vielen Bundesländern teilen sich Verkäufer und Käufer bereits das Maklerhonorar. Allerdings gibt es dabei die Möglichkeit, individuelle Regelungen z.B. über die jeweilige Höhe des Anteils, im Maklervertrag festzuhalten.

Meist junge Familien, die Eigenheim erwerben wollen, sollen durch das neue Gesetz geschützt werden. In Hamburg, Berlin und Bremen sowie in Hessen, Brandenburg und in einigen Teilen von Niedersachsen mussten die Käufer den Makler bisher alleine bezahlen, obwohl meistens der Verkäufer den Makler beauftragt hatte. Diese Verträge zu Lasten Dritter sind unwirksam. Zwischen Verkäufer und Immobilienmakler kann nichts vereinbart werden, was einen Dritten also den Erwerber zur Zahlung verpflichten kann.

Für das Maklerhonorar beim Verkauf einer Immobilie gibt es in dem jeweiligen Bundesland einen gesetzlich vorgeschlagenen Prozentsatz. In Baden-Württemberg sind das üblicherweise 3,57 Prozent für den Verkäufer und für den Käufer.

Durch das neue Provisionsteilungsgesetz sollten auch Verkäufer deutlich mehr Wert auf die Auswahl des passenden Maklers achten. Schließlich können sie die Maklercourtage nicht mehr einfach direkt an den Verkäufer weitergeben sondern müssen auch eine Hälfte des Honorars übernehmen.

Für uns als Makler, der Fairness und Transparenz schon immer gelebt hat, ist dies alles nichts Neues- wir haben schon immer auf eine faire Teilung der Courtage geachtet und dies auch umgesetzt.

Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Provisionsteilung beim Immobilienverkauf für Verkäufer und Käufer oder zum Bestellerprinzip bei der Vermietung?

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