Immobilienmakler in Frankreich

Achten Sie bei der Wahl des Maklers darauf, dass der Makler über einen Gewerbeschein („carte professionnelle“) verfügt. Der Beruf des Immobilienmaklers ist in Frankreich stärker reglementiert als in Deutschland. Nur wenn alle Bedingungen (Ausbildgrandsgrad, Berufshaftpflichtversicherung, Eintragung im Handelsregister) erfüllt sind wird ein Ausweis ausgestellt.

Mit dem Maklervertrag (mandat) beauftragen Sie den Makler. Der Maklervertrag muss zwingend schriftlich abgeschlossen werden und bestimmte verpflichtende Angaben enthalten, z. B. in Bezug auf die Dauer des Auftrags, die genauen Aufgaben, die Höhe der Maklerprovision und wer diese letztendlich zahlen muss. Zu unterscheiden sind insbesondere:

  • Das mandat exclusif: Hiermit übertragen Sie dem Makler ein Monopol. Das heißt:  Sie dürfen keinen anderen Makler beauftragen, einen Mieter oder Käufer zu finden und Sie müssen Interessenten ebenfalls an den Makler weiterleiten. Alleinaufträge haben in der Regel eine Mindestlaufzeit von drei Monaten.
  • Eine Abschwächung des Alleinauftrags stellt das « mandat semi exlusif » dar. Dieses ermöglicht den Verkäufern zusätzlich, auf eigene Initiative hin, einen Käufer zu finden. Ein weiterer Makler darf jedoch nicht eingeschaltet werden.
  • Der „einfache“ Maklervertrag (mandat simple): dieser Vertrag bietet Ihnen weitreichende Freiheiten. Sie können sich sowohl selber um einen Käufer kümmern, als auch einen zusätzlichen Immobilienmakler mit der Suche eines passenden Käufers beauftragen. Gleichzeitig unternehmen Makler jedoch weniger Maßnahmen, um die Immobilie zu verkaufen, als im Falle eines Alleinauftrags, da sie wissen, dass Ihre Immobilie auch von Konkurrenten angeboten wird.

Beim Immobilienverkauf wird der Makler die Immobilie entsprechend vermarkten, um einen passenden Käufer zu finden. Abhängig von dem abgeschlossenen Maklervertrag, kann der Makler nicht nur die Funktionen eines Vermittlers zwischen Käufer und Verkäufer einnehmen, sondern ebenfalls die Verhandlungen mit dem Käufer übernehmen und den Vorvertrag (compromis de vente) aufsetzen.

Sie möchten im Elsass oder dem restlichen Frankreich eine Immobilie erwerben oder verkaufen und überlegen sich hierfür an einen Makler zu wenden?Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen.

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